Testament

«Mit meinem Testament, bestimme ich soweit wie möglich selber!»

Was während des Lebens aufgebaut und erarbeitet oder erhalten wurde, hinterlässt man nicht gerne planlos. Allerdings schafft das Gesetzt klare Rahmenbedingungen. Die darin enthaltene, sogenannte frei verfügbare Quote öffnet den Spielraum für allfällige persönliche Wünsche.

 

Verfassen eines Testaments

Vorbereitung

Als Vorbereitung auf das Verfassen des Testaments sollte eine Auflistung aller Vermögens- und Sachwerte gemacht werden:

  • Bank- und Postkonten
  • Liegenschaften
  • Schmuck
  • Wertgegenstände
  • Fahrzeuge
  • Einrichtungsobjekte
  • Sammlungen
  • Lebensversicherungen
  • Kunst
  • usw.

Die Liste erleichtert eine Aufteilung unter den Personen und Institutionen, die berücksichtigt werden sollen.

Grundlagen für ein Testament
Die eigenhändige Verfügung
Die öffentliche Verfügung
Die mündliche Verfügung

 

Erbvertrag

Das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) sieht auch die Möglichkeit vor, dass mehrere Personen ihren letzten Willen gemeinsam (mit gegenseitiger Bindungswirkung) festhalten können. Dies erfolgt in der Form des Erbvertrags (Art. 512 bis 515 ZGB). Der Erbvertrag muss zwingend öffentlich beurkundet, d.h. vor dem Notar abgeschlossen werden.

Gesetzlich geregelte Erbfolge

Sofern die gesetzliche Erbfolge gewünscht wird, ist kein Testament notwendig. Der Nachlass wird zwischen den gesetzlichen Erben aufgeteilt, d.h. den Verwandten (nach dem System des Verwandtschaftsgrads) und dem Lebensgefährten bzw. des eingetragenen Lebenspartners. Im schweizerischen Recht gibt es drei Verwandtschaftsgrade, die kaskadenförmig angeordnet sind (ZGB Artikel 457 – 459):

  1. Nachkommen
  2. Elterlicher Stamm
  3. Grosselterlicher Stamm

Gibt es weder gesetzliche Erben noch eine letztwillige Verfügung, geht der Nachlass an den Kanton oder die Gemeinde des letzten Wohnsitzes des Verstorbenen.

Pflichtteilverletzungen
Formale Vorschriften
Willensvollstrecker
Zeitpunkt und Gültigkeit

 

Vorlagen

Hier können Sie einen Leitfaden für das Testament herunterladen, mit Kugelschreiber abschreiben und mit Ihrer Unterschrift abschliessen.

 

Vorgehen

  1. Erstellen Sie anhand der Informationen im Leitfaden ihr Testament
  2. Schreiben Sie es handschriftlich ab und setzten Sie das Datum mit Unterschrift ebenfalls handschriftlich darunter

oder

Schreiben Sie den Vorsorgeauftrag auf dem PC, besprechen Sie es allfällig mit einem Anwalt und lassen Sie das Dokument öffentlich beurkunden (Achtung: beachten Sie dabei die anfallenden Kosten)

 

Aufbewahrung

Das Gesetz sieht keine Hinterlegungspflicht vor. Das Testament sollte an einer gut auffindbaren Stelle in den Wohnräumen aufbewahrt werden – am besten zusammen mit anderen Vorsorgedokumenten oder offiziellen Dokumenten.

Testamente und Kopien davon können somit nach eigenem Ermessen weitergegeben werden.

Gegen eine Gebühr kann jede Verfügung von Todes wegen (Testament oder Erbvertrag) entweder bei der Wohnsitzgemeinde oder bei einem Notar hinterlegt werden.

Wir empfehlen, dass die Behörde oder die Notarin / der Notar den Aufbewahrungsort im Schweizerischen Testamentenregister ZTR einträgt. Dadurch ist sichergestellt, dass das Testament im Todesfall gefunden wird.

Private Aufbewahrungsorte können nicht ins Schweizerische Testamentenregister ZTR eingetragen werden.

 

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