Ehevertrag

Im ehelichen Güterrecht wird je nach Güterstand und Ehevertrag Folgendes geregelt:

  1. wem die Vermögenswerte gehören – während der Ehe und bei Auflösung des Güterstandes
  2. wie ein Vermögenszuwachs aufzuteilen ist
  3. wie gegenseitige Schulden und Beteiligungen zu verrechnen sind
  4. wie die Objekte/Güter des ehelichen Vermögens bei der Auflösung zuzuweisen sind

Die Ehepartner können die vom Gesetzgeber vorgegebenen Regelungen in einem gewissen Rahmen ihren individuellen Bedürfnissen anpassen. Durch einen Ehevertrag werden diese Anpassungen geregelt. Wer jedoch einen Ehevertrag schliessen will, muss urteilsfähig sein. Unmündige oder entmündigte Personen benötigen hierzu die Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters.

 

 

 

 

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