Psychologische Beratungen

Ratsuchende Gönner von KESB-Beratung erhalten auf Wunsch eine kostenlose Erstberatung für eine psychologische Begleitung bei einem Psychologen/einer Psychologin. Dazu ist das Formular „Mein KESB-Fall“ auszufüllen.

 

Wann ist der Beizug eines Psychologen/einer Psychologin sinnvoll?

Eine Beratung durch eine Fachperson wird empfohlen, wenn sich Personen, die durch einen Entscheid, der von der KESB-Behörde ausgesprochen worden ist, in ihrem Selbstbestimmungsrecht verletzt oder/und verunsichert fühlen.

Statt dem Gefühl der Ohnmacht ausgeliefert zu sein, bieten die Fachpersonen Psychologie professionelle Unterstützung in der Erarbeitung von hilfreichen Strategien an. Ziel ist dabei immer, die Betroffenen zu stärken und ihre Handlungsoptionen zu erweitern.

In Gesprächen mit Fachpersonen wird Ihre Selbst -Wahrnehmung, -Wert, - Achtung, -Vertrauen, -Fürsorge gestärkt. Das Leben entsteht und besteht aus Wechselwirkungen, die thematisiert werden.

Unsere Fachpersonen legen den Fokus auf emotionale Stabilität, Autonomie und Selbstverantwortung.

 

Kostengutsprache

Zusätzlich zur kostenlosen Erstberatung für alle Gönner kann KESB-Beratung in begründeten Einzelfällen finanzielle Unterstützung für Menschen leisten, die im Zusammenhang mit einem KESB-Fall eine intensive psychosoziale Beratung benötigen. 

Die finanzielle Unterstützung wird nur Personen gewährt, die nachweisen, dass sie zwingend auf die Beratung angewiesen sind und nicht über die erforderlichen finanziellen Mittel verfügen, um diese selber zu bezahlen. Hierzu ist mit dem beiliegenden Formular ein Gesuch an die Geschäftsstelle KESB-Beratung zu richten. Die finanzielle Unterstützung wird in Form einer limitierten Kostengutsprache gewährt. Über Gesuche auf finanzielle Unterstützung entscheidet der Vorstand von KESB-Beratung abschliessend.

 

 

 

 

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